Warum ist KI in Kanzleien rechtlich heikler als anderswo?
Weil § 203 StGB die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellt und Berufsträger nicht nur datenschutzrechtlich, sondern strafrechtlich haften. Wer Mandatsinhalte in ein Tool gibt, dessen Verarbeitungskette er nicht benennen kann, hat kein Datenschutzproblem — er hat ein Berufsrechtsproblem.
Seit der Reform von § 203 Abs. 3 StGB dürfen mitwirkende Personen — dazu zählen IT-Dienstleister — einbezogen werden, wenn sie sorgfältig ausgewählt, zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertraglich gebunden sind. Das ist die eigentliche Prüfkette, nicht die Frage, ob ein Modell „offen“ ist. Ein sauber vertraglich gebundener Cloud-Anbieter kann zulässiger sein als ein selbst betriebenes Modell ohne jede Dokumentation.
Was leistet Open Source hier konkret — und was nicht?
Open Source löst kein einziges rechtliches Problem von allein. Es löst ein praktisches: Sie können das Modell dort betreiben, wo die Daten ohnehin liegen dürfen, und Sie können die Verarbeitungskette lückenlos beschreiben. Genau das ist es, was in Ausschreibungsbögen abgefragt wird.
Der Denkfehler steckt im Wort „Open“. Ein offenes Modellgewicht sagt nichts über Datenschutz — es sagt etwas über Ihre Wahlfreiheit beim Betriebsort. Diese Wahlfreiheit ist der Hebel: Ein lokal oder in einer EU-Umgebung betriebenes Modell erzeugt keine Übermittlung in ein Drittland, keine Abhängigkeit von den Nutzungsbedingungen eines US-Anbieters und keine offene Frage, ob Eingaben zum Training verwendet werden.
Der Preis dafür ist ehrlich zu nennen: Sie übernehmen Betrieb, Updates und Sicherheit selbst — oder lassen sie übernehmen. Wer Open Source wählt, um Geld zu sparen, rechnet meist falsch. Wer es wählt, um eine Frage beantworten zu können, rechnet richtig.
Wie sieht eine belastbare Aufteilung im Kanzleialltag aus?
Nach Vertraulichkeitsstufe, nicht nach Bequemlichkeit. Mandatsbezogene Inhalte laufen über die kontrollierte Umgebung; allgemeine Recherche, Formulierungshilfe ohne Fallbezug und interne Organisation dürfen weiter über den Cloud-Assistenten laufen. Zwei Werkzeuge, eine klare Grenze.
Bei Astrids Kanzlei sah die Grenze so aus: Alles, was einen Mandantennamen, eine Aktennummer oder einen identifizierbaren Sachverhalt enthält, bleibt in der kontrollierten Umgebung. Alles andere — „formuliere diesen Absatz präziser“, „was sind übliche Gliederungspunkte einer Due-Diligence“ — bleibt beim Cloud-Tool. Die Regel passte auf eine halbe Seite und wurde deshalb befolgt.
Was hat die Kanzlei entschieden?
Ein zweigleisiges Setup: lokal betriebenes Modell für den Mandatskern, weiterhin Cloud für alles Unkritische — und, das war der eigentliche Gewinn, ein zweiseitiges Dokument, das die Verarbeitungskette beschreibt. Beim nächsten Ausschreibungsbogen war die Frage in zehn Minuten beantwortet. Zwei Mandate im regulierten Umfeld sind seitdem dazugekommen, weil die Kanzlei antworten konnte, wo Wettbewerber ausweichen mussten.
Die Lektion der Folge: Compliance ist kein Kostenblock, sondern ein Verkaufsargument — sobald Sie die Frage beantworten können, die Ihre Wettbewerber überrascht. Und Open Source ist dabei ein Werkzeug, keine Gesinnung.
Reicht es, den Mandanten um Einwilligung zu bitten?
Als alleinige Grundlage selten. Eine Einwilligung heilt keine unzureichende Auswahl und Bindung des Dienstleisters, und sie ist jederzeit widerrufbar. Sinnvoll ist sie als Ergänzung — tragen muss die vertragliche und technische Konstruktion.
Brauchen wir dafür eigene Hardware im Serverraum?
Nicht zwingend. Zwischen „alles in der US-Cloud“ und „eigener Server im Keller“ liegt der praktische Normalfall: dedizierter Betrieb in einer EU-Umgebung mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Für die meisten Kanzleien dieser Größenordnung ist das der wirtschaftlichste Punkt.
Was ist mit dem EU AI Act — betrifft der Kanzleien?
Ja, aber meist milder als befürchtet: Ein Schriftsatzassistent ist in aller Regel kein Hochrisikosystem. Was sicher gilt, ist die Pflicht zu ausreichender KI-Kompetenz der Nutzenden. Genau die lässt sich nachweisen — und genau danach fragen Mandanten inzwischen.
