IT-Sicherheit · Managed & Co-Managed

IT-Sicherheit für den Mittelstand — betrieben, nicht nur verkauft

Ein Betrieb mit 40 Mitarbeitenden kann kein eigenes Sicherheitsteam stellen. Einer mit 400 in aller Regel auch nicht. Wir betreiben die IT-Sicherheit für Sie oder gemeinsam mit Ihrer IT: Endpunktschutz, Erkennung und Reaktion, Überwachung und ein Notfallkonzept, das vor dem Ernstfall geschrieben wird.

Ein Virenschutzprogramm ist kein Sicherheitsbetrieb

Der übliche Zustand im Mittelstand: ein Router vom Anbieter, ein Virenschutzprogramm auf einzelnen Rechnern, keine Absicherung gegen Angriffe, Datendiebstahl oder Ausfall. Ein Werkzeug, dessen Meldungen niemand liest, erhöht die Sicherheit nicht. Der Unterschied liegt nicht in der Software, sondern darin, ob jemand hinschaut und im Ernstfall handelt.

Die Ausgangslage

Kein eigenes Sicherheitsteam — und trotzdem gefragt

Durchgehende Überwachung lässt sich mit einer oder zwei Personen nicht abbilden. Angriffe laufen auch außerhalb der Arbeitszeiten. Gleichzeitig steigen die Anforderungen von außen — und sie kommen inzwischen schriftlich.

Wer nachfragt

  • Auftraggeber: Sicherheitsanforderungen als Vertragsanlage oder Einkaufsbedingung.
  • Versicherer: Fragebogen vor Vertragsschluss, Prüfung im Schadenfall.
  • Lieferkette: betroffene Unternehmen reichen NIS2-Anforderungen vertraglich weiter.
  • Aufsicht und Berufsrecht, je nach Branche.

Was ein Ausfall kostet

Was ein Stillstand kostet, rechnen wir in der Bestandsaufnahme mit Ihren Zahlen: Ausfalltage mal Tagesumsatz, plus die Zeit für den Wiederanlauf. Diese Zahl steht im Angebot neben dem Preis — damit Sie eine Entscheidung treffen können statt einer Vermutung.

Wo unsere Grenze liegt

Wir arbeiten für Betriebe mit 2 bis 499 Mitarbeitenden. Oberhalb von rund 500 beginnt das Revier der großen Systemhäuser, dorthin zielen wir nicht. Darunter liegt der Bereich, in dem die Großen zu groß und die Punktlösungen zu klein sind.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zählt für Juni 2026 rund 7,42 Millionen neue Schadprogramm-Varianten, im Schnitt 247.000 pro Tag. Das sind Varianten, nicht Angriffe — aber sie zeigen, in welchem Takt die Gegenseite arbeitet: automatisiert, nachts, am Wochenende. Der weitaus größte Teil scheitert an Schutz und Erkennung. Entscheidend ist der Rest. Nach der Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2025“, vorgestellt gemeinsam mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, waren 87 Prozent der Unternehmen binnen zwölf Monaten von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen; 34 Prozent hatten einen Ransomware-Schaden. Es gibt kein Produkt, das einen Vorfall ausschließt. Die Größe, die über den Schaden entscheidet, ist nicht die Zahl der Versuche, sondern die Zeit zwischen dem ersten auffälligen Verhalten und dem Moment, in dem jemand handelt.

Quellen: BSI, Die Lage der Bedrohungen · Bitkom, Wirtschaftsschutz 2025

Zwei Betriebsmodelle

Managed oder Co-Managed — je nachdem, ob Sie eine IT haben

Managed Security bedeutet, dass wir den Sicherheitsbetrieb vollständig übernehmen. Co-Managed Security bedeutet, dass Ihre IT die Hoheit behält und wir Überwachung und Erstreaktion übernehmen. Der Leistungsumfang unterscheidet sich nicht, nur die Verteilung der Aufgaben.

Managed — für Betriebe ohne eigene IT

Wir sind die IT-Abteilung auf Zeit, von der Aufnahme bis zum laufenden Betrieb. Sie haben einen Ansprechpartner und einen Vertrag, nicht fünf.

  • Größenordnung: 2 bis 100 Mitarbeitende.
  • Gesprächspartner: die Geschäftsführung.
  • Wir übernehmen: Auswahl, Einrichtung, Überwachung, Erstreaktion, Dokumentation.
  • Sie entscheiden: was geschützt wird und was ein Ausfall kosten darf.

Co-Managed — für Betriebe mit eigener IT

Wir ersetzen keine IT-Abteilung. Wir bringen die Kapazität, für die intern die Zeit fehlt — und eine zweite Meinung, wenn eine Meldung unklar ist.

  • Größenordnung: 101 bis 499 Mitarbeitende.
  • Gesprächspartner: Geschäftsführung und IT-Leitung.
  • Wir übernehmen: Überwachung, Erstreaktion, zweite Meinung bei Meldungen.
  • Ihre IT behält: Hoheit über Systeme, Regeln und Freigaben.

In beiden Modellen gilt: dieselben Werkzeuge, ein Notfallkonzept vor dem Ernstfall, ein regelmäßiger Bericht und ein schriftlich festgelegtes Erreichbarkeitsfenster. Wer welche Entscheidung trifft, steht vor dem Start fest.

Der Leistungsumfang

Schutz, Erkennung, Reaktion, Überwachung

Vier Teile, die nur zusammen wirken. Schutz verhindert das Bekannte. Erkennung findet das Unbekannte. Reaktion begrenzt den Schaden. Überwachung sorgt dafür, dass jemand die Meldung sieht, bevor aus ihr ein Schaden wird.

  1. Endpunktschutz

    hält das Bekannte

    Software auf jedem Gerät mit Betriebssystem. Blockiert bekannte Schadsoftware und setzt Ihre Regeln durch.

  2. Erkennung

    findet das Unbekannte

    Auffälliges Verhalten, auch ohne bekanntes Muster. Der Verlauf wird aufgezeichnet: welcher Prozess was gestartet hat.

  3. Reaktion

    begrenzt den Schaden

    Betroffene Geräte lassen sich aus der Ferne vom Netz nehmen, ohne dass jemand vor Ort sein muss.

  4. Überwachung

    sorgt dafür, dass jemand hinsieht

    Wir sichten die Meldungen, trennen Fehlalarm von Vorfall und leiten die Erstreaktion ein.

Vier Teile, die nur zusammen wirken. Jede Ebene fängt auf, was die darüber durchlässt — und die unterste ist keine Software, sondern ein Mensch, der die Meldung liest. Ein Werkzeug, dessen Meldungen niemand sieht, erhöht die Sicherheit nicht.
Begriffe

Antivirus, EDR und MDR — der Unterschied in je einem Satz

Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet und bezeichnen drei verschiedene Dinge. Antivirus ist ein Produkt, EDR ist ein Produkt, MDR ist eine Dienstleistung auf einem Produkt.

  1. Antivirus

    Produkt

    Erkennt bekannte Schadsoftware anhand von Mustern und blockiert sie.

    Was noch nicht bekannt ist, wird nicht erkannt.

    bedient von: läuft mit
  2. EDR

    Produkt

    Erkennt verdächtiges Verhalten, zeichnet den Verlauf auf und ermöglicht Gegenmaßnahmen.

    Ohne jemanden, der die Meldungen bewertet, ist es eine Aufzeichnung ohne Konsequenz.

    bedient von: jemand muss hinsehen
  3. MDR

    Dienstleistung auf EDR

    Ein Team überwacht diese Erkennung rund um die vereinbarten Zeiten und handelt im Ernstfall.

    Umfang und Reaktionszeiten stehen im Vertrag, nicht im Produkt.

    bedient von: wir
Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet und bezeichnen drei verschiedene Dinge. Antivirus und EDR sind Produkte, MDR ist eine Dienstleistung darauf. Sie stehen nicht zur Wahl nebeneinander, sondern bauen aufeinander auf.

Antivirus

Ein Virenschutzprogramm vergleicht Dateien und Programme mit bekannten Schadmustern und blockiert, was es erkennt.

  • Erkennt: bekannte Schadsoftware anhand von Mustern.
  • Reagiert: blockiert oder verschiebt in Quarantäne.
  • Grenze: was noch nicht bekannt ist, wird nicht erkannt.

EDR — Endpoint Detection and Response

Software auf dem Endgerät, die verdächtiges Verhalten erkennt, aufzeichnet und Gegenmaßnahmen ermöglicht.

  • Erkennt: auffälliges Verhalten, auch ohne bekanntes Muster.
  • Reagiert: zeichnet auf, isoliert Geräte, ermöglicht Maßnahmen.
  • Grenze: ohne Bedienung ist EDR eine Aufzeichnung ohne Konsequenz.

MDR — Managed Detection and Response

Ein externes Team überwacht diese Erkennung und handelt im Ernstfall. MDR setzt auf EDR auf.

  • Erkennt: dasselbe wie EDR.
  • Reagiert: ein externes Team bewertet und leitet Maßnahmen ein.
  • Grenze: Umfang und Reaktionszeiten stehen im Vertrag, nicht im Produkt.
NIS2

Wer unmittelbar betroffen ist — und wen es über die Lieferkette trifft

Ob Sie selbst unter NIS2 fallen, hängt von Branche und Größe ab. Mittelbar trifft es deutlich mehr Betriebe: Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern und geben die Anforderungen vertraglich weiter.

Unmittelbare Pflicht

Eine unmittelbare Pflicht setzt zwei Dinge gleichzeitig voraus: Zugehörigkeit zu einem der im Gesetz genannten Sektoren und Überschreiten der dort festgelegten Größenschwelle. Sektorkatalog und Schwellenwerte stehen im Gesetzestext; für die Einordnung ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zuständig.

Mittelbar über die Lieferkette

NIS2 verpflichtet Zulieferer nicht unmittelbar. Verpflichtet werden die betroffenen Einrichtungen, ihre Lieferkette abzusichern — und sie reichen die Anforderungen vertraglich weiter. Wer an Industrie, Energie, Gesundheit, Verkehr oder öffentliche Auftraggeber liefert, bekommt sie als Fragebogen oder Vertragsanlage. Der praktische Aufwand ist derselbe, die Rechtsgrundlage ist eine andere.

Was wir liefern und was nicht

Wir nehmen technisch und organisatorisch auf, wo Sie stehen, und liefern einen Befund mit priorisierter Maßnahmenliste. Ob Sie unter NIS2 fallen, ist eine Rechtsfrage — diese Bewertung treffen wir nicht. Und eine Zusage, dass ein Betrieb NIS2-konform ist, kann kein Dienstleister geben.

1

Gehört Ihr Betrieb zu einem der im Gesetz genannten Sektoren?

Der Sektorkatalog steht im Gesetzestext, nicht in unserer Einschätzung.

2

Überschreiten Sie die dort festgelegte Größenschwelle?

Beides muss gleichzeitig zutreffen — Sektor und Größe.

Beides trifft zu

Unmittelbare Pflicht. Registrierung, Meldewege und Nachweise richten sich nach Ihrer Einstufung.

Sie beliefern jemanden, auf den es zutrifft

Keine eigene gesetzliche Pflicht — aber dieselben Anforderungen kommen als Fragebogen oder Vertragsanlage. Der Aufwand ist derselbe. Das ist der häufigste Fall.

Weder noch

Keine Pflicht aus NIS2. Versicherer und Auftraggeber fragen trotzdem — nur auf anderer Grundlage.

Bis hierhin reicht eine technische Aufnahme. Ob eine Pflicht tatsächlich besteht, ist eine Rechtsfrage — die beantwortet Ihre Rechtsberatung, nicht Ihr IT-Dienstleister.

Stand: 10. August 2026. Maßgeblich sind Gesetzestext und die Einordnung des BSI.

Versicherung

Was Cyberversicherer an Nachweisen verlangen

Cyberversicherer prüfen zweimal: vor Vertragsschluss über einen Fragebogen und im Schadenfall über die Frage, ob die Angaben gestimmt haben.

Was davon läuft bei Ihnen?

Diese Punkte tauchen in Risikofragebögen regelmäßig auf. Haken Sie ab, was tatsächlich läuft — nicht, was einmal eingerichtet wurde. Die Auswahl bleibt in Ihrem Browser.

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Noch nichts abgehakt. Die meisten Betriebe erfüllen drei bis vier Punkte, ohne es zu wissen.

Warum die Angaben belegbar sein müssen

Angaben im Antrag sind Vertragsgrundlage. Wer Maßnahmen bestätigt, die im Betrieb nicht laufen, riskiert im Schadenfall den Versicherungsschutz. Wir liefern deshalb den Nachweis, dass eine Maßnahme läuft — nicht nur die Aussage, dass sie einmal eingerichtet wurde.

Was wir nicht zusagen: dass ein Versicherungsschutz zustande kommt oder im Schadenfall greift. Darüber entscheidet der Versicherer. Wir bringen die technische Seite in einen Zustand, den Sie im Fragebogen wahrheitsgemäß bestätigen können.

Herstellerwahl

Endpunktsicherheit ohne Abhängigkeit von einem einzigen Rechtsraum

Der Markt für Endpunktsicherheit wird von US-Anbietern dominiert. Bei Endpunktschutz und Erkennung arbeiten wir bewusst mit Herstellern außerhalb der USA. Welches Produkt zum Einsatz kommt, entscheiden wir nach Ihrer Ausgangslage, nicht nach Herstellerbindung — die konkrete Auswahl legen wir im Angebot offen.

Warum Herkunft eine Rolle spielt

Sicherheitsprodukte aus unterschiedlichen Rechtsräumen bedeuten Unabhängigkeit von einem einzigen. Im öffentlichen Sektor, im Gesundheitswesen und in der Zulieferindustrie wird die Herkunft von Sicherheitsprodukten zunehmend abgefragt. Ein Anbieter, der ausschließlich US-Produkte vertreibt, hat auf diese Frage keine Antwort.

Cloud oder lokal

Endpunktsicherheit gibt es als Cloud-Dienst des Herstellers und als lokale Installation im eigenen Haus. Wir wählen Produkte, die beides beherrschen. Betriebe mit lokalen Servern und ohne Cloud-Strategie sind damit nicht ausgeschlossen; die Entscheidung treffen wir gemeinsam anhand von Anforderung, Aufwand und Kosten.

Souveränität ist Voraussetzung, keine Überschrift

Bei Sicherheitsprodukten setzen wir auf Hersteller außerhalb der USA. Bei Anwendungen und Modellen richten wir uns nach Ihrer Anforderung. Wo ein US-Dienst zum Einsatz kommt, benennen wir ihn und die Grundlage der Übermittlung, bevor Sie entscheiden. Das Verkaufsargument ist nicht die Herkunft — es ist, dass wir es machen.

Datenschutz

Welche Daten der Sicherheitsbetrieb verarbeitet

Erkennung erzeugt Daten: welche Programme starten, welche Verbindungen aufgebaut werden, wer sich wann anmeldet. Diese Telemetrie ist der Rohstoff der Erkennung — und sie ist personenbeziehbar. Wer Sicherheit einkauft, kauft immer auch eine Datenverarbeitung ein.

Wo verarbeitet wird

Das hängt am Produkt und an der Betriebsart: Cloud-Dienst des Herstellers oder Installation in Ihrem Haus. Für das konkrete Produkt legen wir vor Vertragsschluss offen, wo verarbeitet wird und wer Zugriff hat. Wo ein Produkt Daten außerhalb der EU verarbeitet, benennen wir das, bevor Sie entscheiden.

Auftragsverarbeitung

Der Sicherheitsbetrieb ist eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Umfang, Speicherdauer, Löschung und Unterauftragsverarbeiter stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag — nicht auf dieser Seite.

Mitbestimmung mitdenken

Erkennungssoftware auf Arbeitsgeräten berührt Fragen der Mitbestimmung. Wo ein Betriebsrat besteht, gehört er früh in das Verfahren, nicht nach der Einführung. Wir liefern die technische Beschreibung, die dafür gebraucht wird — die arbeitsrechtliche Bewertung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.

Der Ernstfall

Was in den ersten Stunden nach einem Vorfall passiert

Es gibt kein Sicherheitsprodukt, das einen Vorfall ausschließt. Die entscheidende Größe ist deshalb nicht, ob etwas passiert, sondern wie lange es dauert, bis jemand handelt. Das Notfallkonzept legt das vorher fest.

  1. Melden und bewerten

    Fehlalarm oder Vorfall? Bewertung im vereinbarten Zeitfenster, dann Nachricht an die benannte Person.

  2. Isolieren und sichern

    Geräte aus der Ferne vom Netz. Protokolle sichern, BEVOR aufgeräumt wird.

  3. Eindämmen und wiederanlaufen

    Zugänge sperren, Passwörter wechseln, aus geprüften Sicherungskopien zurückholen — in der vorher festgelegten Reihenfolge.

  4. Nachbereiten

    Wie kam der Angreifer herein, was hat funktioniert, was fehlte. Ergebnis ist ein Bericht, keine Präsentation.

Es gibt kein Sicherheitsprodukt, das einen Vorfall ausschließt. Die Größe, die über den Schaden entscheidet, ist die Zeit bis zum ersten Handeln — und die Reihenfolge. Wer zuerst aufräumt und dann meldet, verliert die Grundlage für Versicherung, Anzeige und Nachbereitung.

Das Notfallkonzept beantwortet vorab, wer über eine Abschaltung entscheidet, wer Kundschaft und Belegschaft informiert, welche Meldewege gegenüber Behörden und Versicherer gelten und welche Ersatzwege für Telefon und E-Mail bestehen. Der Meldeweg wird vor dem Regelbetrieb einmal geprobt.

Sicherheit ist auch Verhalten

Angriffe beginnen mit einer E-Mail, nicht mit einer Firewall

Angriffe auf kleine und mittelständische Betriebe beginnen regelmäßig mit einer E-Mail, einem Anruf oder einer gefälschten Rechnung. Technik greift erst, nachdem jemand geklickt hat. Mit KI erzeugte Nachrichten sind sprachlich fehlerfrei und auf den Empfänger zugeschnitten — die alte Faustregel, dass schlechtes Deutsch den Betrug verrät, trägt nicht mehr.

Was wir schulen

  • Erkennungsmerkmale heutiger Angriffe, einschließlich KI-erzeugter Nachrichten.
  • Zahlungsfreigaben und Vier-Augen-Prinzip bei geänderten Bankverbindungen.
  • Umgang mit Zugangsdaten und Mehrfaktor-Anmeldung.
  • Der Meldeweg im Verdachtsfall: wer meldet, macht nichts falsch.
  • Umgang mit KI-Werkzeugen und Betriebsdaten.

Verbindung zur Schulungspflicht

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — praktisch jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende KI-Werkzeuge beruflich nutzen. Sicherheitsverhalten und KI-Kompetenz lassen sich in denselben Terminen abdecken.

Zum vollständigen Schulungsprogramm

Ablauf und Kosten

Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit einem Produkt

Vor dem ersten Angebot wissen wir, welche Geräte es gibt, wer worauf zugreift, was gesichert wird und was ein Ausfall kosten würde. Managed Security wird je Endpunkt und Monat abgerechnet — ein Angebot ohne Bestandsaufnahme ist eine Schätzung, kein Preis.

Der Weg

  • Bestandsaufnahme: Geräte, Zugänge, Sicherungskopien, Datenflüsse. Ergebnis ist ein Befund mit priorisierter Maßnahmenliste.
  • Angebot: benanntes Produkt, Betriebsmodell, Erreichbarkeitsfenster, Reaktionszeiten, Preis je Endpunkt. Was wir nicht übernehmen, steht ebenfalls darin.
  • Einführung: Ausrollen, Meldewege einrichten, Sicherungskopien prüfen, Notfallkonzept schreiben, Meldeweg proben.
  • Betrieb: überwachen, im Ernstfall reagieren, regelmäßig berichten. Einmal im Jahr Produktwahl und Umfang neu prüfen.

Was den Preis bewegt

  • Zahl der Endpunkte, nicht Zahl der Mitarbeitenden.
  • Betriebsmodell: Managed oder Co-Managed.
  • Erreichbarkeitsfenster.
  • Umfang der Reaktion: Benachrichtigung, Erstreaktion oder vollständige Bearbeitung.

Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist stehen im Angebot und sind verhandelbar. Wir gewinnen Kunden über Leistung, nicht über Vertragsbindung.

Für die vorgelagerte Beratung kommt eine Förderung über das BAFA-Programm in Betracht. Diese Beratung erbringt Sergiy Esposito als Einzelunternehmen Schoonnect Consulting, das im Beraterverzeichnis des BAFA gelistet ist; Vertragspartner ist insoweit das Einzelunternehmen, nicht die Schoonnect UG (haftungsbeschränkt). Über die Bewilligung entscheidet das BAFA. Der laufende Sicherheitsbetrieb ist eine Betriebsleistung und keine Beratung. Mehr zur Förderung

Häufige Fragen

IT-Sicherheit im Mittelstand — die Fragen, die uns gestellt werden

Was ist der Unterschied zwischen Antivirus, EDR und MDR?

Ein Virenschutzprogramm erkennt bekannte Schadsoftware anhand von Mustern und blockiert sie. Endpoint Detection and Response (EDR) ist Software auf dem Endgerät, die verdächtiges Verhalten erkennt, aufzeichnet und Gegenmaßnahmen ermöglicht — auch ohne bekanntes Muster. Managed Detection and Response (MDR) bedeutet, dass ein externes Team diese Erkennung überwacht und im Ernstfall handelt. Antivirus und EDR sind Produkte, MDR ist eine Dienstleistung auf einem Produkt.

Was kostet Managed Security pro Arbeitsplatz und Monat?

Managed Security wird in der Regel je Endpunkt und Monat abgerechnet; ein Endpunkt ist jedes Gerät mit Betriebssystem, also Notebook, Arbeitsplatzrechner oder Server. Der Preis hängt an vier Größen: Zahl der Endpunkte, Betriebsmodell, Erreichbarkeitsfenster und Umfang der Reaktion im Ernstfall. Ein Angebot ohne Bestandsaufnahme ist eine Schätzung, kein Preis. Wir nennen den Preis je Endpunkt im Angebot, nachdem wir die Geräte gezählt und die Ausgangslage gesehen haben.

Was bedeutet Co-Managed Security für unsere bestehende IT-Abteilung?

Co-Managed bedeutet, dass die interne IT die Hoheit behält und ein externer Dienstleister Überwachung und Erstreaktion übernimmt. Die IT entscheidet weiterhin über Systeme, Regeln und Freigaben; ausgelagert wird die Schicht, die intern niemand besetzen kann. Wir ersetzen keine IT-Abteilung, wir bringen die Kapazität, für die intern die Zeit fehlt. Wer welche Entscheidung trifft, wird vor dem Start schriftlich festgelegt.

Ab wann ist ein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Eine unmittelbare Pflicht setzt zwei Dinge gleichzeitig voraus: Der Betrieb gehört zu einem der im Gesetz genannten Sektoren, und er überschreitet die dort festgelegte Größenschwelle. Welche Sektoren erfasst sind und wie besonders wichtige von wichtigen Einrichtungen abgegrenzt werden, ergibt sich aus dem Gesetzestext und der Einordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Ob eine Pflicht besteht, ist eine Rechtsfrage: Wir liefern die technische Bestandsaufnahme, die rechtliche Bewertung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.

Gilt NIS2 auch für uns, wenn wir nur Zulieferer eines betroffenen Unternehmens sind?

NIS2 verpflichtet Zulieferer nicht unmittelbar. Verpflichtet werden die betroffenen Einrichtungen, ihre Lieferkette abzusichern — und sie geben diese Anforderungen vertraglich an ihre Dienstleister und Lieferanten weiter. Wer an Industrie, Energie, Gesundheit, Verkehr oder öffentliche Auftraggeber liefert, erhält sie deshalb als Fragebogen oder als Vertragsanlage, auch ohne eigene gesetzliche Pflicht. Der praktische Aufwand ist derselbe, die Rechtsgrundlage ist eine andere.

Welche Nachweise verlangen Cyberversicherer zur IT-Sicherheit?

Welche Nachweise verlangt werden, unterscheidet sich je Versicherer und Vertrag. Wiederkehrend abgefragt werden Mehrfaktor-Anmeldung für Fernzugriffe und Postfächer, Sicherungskopien getrennt vom Betriebsnetz, Endpunktschutz mit Erkennung, ein aktueller Patchstand, ein Rechtekonzept, ein Notfallplan und Schulungen der Mitarbeitenden. Die Angaben im Antrag sind Vertragsgrundlage: Wer Maßnahmen bestätigt, die nicht laufen, riskiert im Schadenfall den Schutz. Über Annahme und Leistung entscheidet der Versicherer; eine Zusage dazu kann kein Dienstleister geben.

Werden die Sicherheitsdaten in Europa verarbeitet?

Wo die Daten der Erkennung verarbeitet werden, hängt am eingesetzten Produkt und an der Betriebsart: Cloud-Dienst des Herstellers oder Installation im eigenen Haus. Bei Endpunktschutz und Erkennung arbeiten wir bewusst mit Herstellern außerhalb der USA, und wo Sie eine Verarbeitung ausschließlich in der EU oder lokal verlangen, richten wir das so ein. Für das konkrete Produkt legen wir vor Vertragsschluss offen, wo verarbeitet wird und wer Zugriff hat. Umfang, Speicherdauer und Unterauftragsverarbeiter stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag.

Wie schnell reagieren Sie bei einem Sicherheitsvorfall?

Reaktionszeiten gehören in den Vertrag, nicht auf eine Website: Sie hängen am gebuchten Erreichbarkeitsfenster und am Betriebsmodell. Vereinbart werden zwei Zeiten getrennt — die Zeit bis zur ersten Rückmeldung und die Zeit bis zur ersten technischen Maßnahme, etwa dem Isolieren eines Geräts. Wichtiger als die Zahl ist, dass der Meldeweg vor dem Ernstfall einmal geprobt wurde. Welche Zeiten für Sie gelten, halten wir im Angebot und im Notfallkonzept fest.

Können wir unsere bestehende Sicherheitslösung behalten?

In vielen Fällen ja. Ob eine vorhandene Lösung bleibt, entscheidet sich an drei Fragen: Erkennt sie Verhalten oder nur bekannte Muster, lässt sie sich aus der Ferne bedienen, und liefert sie auswertbare Meldungen. Wir sind an kein eigenes Sicherheitsprodukt gebunden und haben deshalb keinen Grund, etwas Funktionierendes zu ersetzen. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, begründen wir ihn mit dem Befund aus der Bestandsaufnahme.

Funktioniert das auch mit lokalen Servern ohne Cloud?

Ja. Sicherheitsprodukte für Endpunkte gibt es als Cloud-Dienst des Herstellers und als lokale Installation im eigenen Serverraum oder Rechenzentrum. Wir wählen Produkte, die beides beherrschen. Eine lokale Installation verlagert Betrieb und Aktualisierung zu Ihnen oder zu uns und ist in der Regel aufwendiger als der Cloud-Betrieb. Welche Variante passt, entscheiden Anforderung, vorhandene Hardware und Kosten.

Bestandsaufnahme vereinbaren

Im ersten Gespräch klären wir, wie viele Endpunkte es gibt, was heute geschützt ist und welche Anforderungen von außen an Sie gestellt werden. Kostenfrei und unverbindlich. Ergebnis ist eine erste Einschätzung, keine Präsentation.