Was ist der Unterschied zwischen Antivirus, EDR und MDR?
Ein Virenschutzprogramm erkennt bekannte Schadsoftware anhand von Mustern und blockiert sie. Endpoint Detection and Response (EDR) ist Software auf dem Endgerät, die verdächtiges Verhalten erkennt, aufzeichnet und Gegenmaßnahmen ermöglicht — auch ohne bekanntes Muster. Managed Detection and Response (MDR) bedeutet, dass ein externes Team diese Erkennung überwacht und im Ernstfall handelt. Antivirus und EDR sind Produkte, MDR ist eine Dienstleistung auf einem Produkt.
Was kostet Managed Security pro Arbeitsplatz und Monat?
Managed Security wird in der Regel je Endpunkt und Monat abgerechnet; ein Endpunkt ist jedes Gerät mit Betriebssystem, also Notebook, Arbeitsplatzrechner oder Server. Der Preis hängt an vier Größen: Zahl der Endpunkte, Betriebsmodell, Erreichbarkeitsfenster und Umfang der Reaktion im Ernstfall. Ein Angebot ohne Bestandsaufnahme ist eine Schätzung, kein Preis. Wir nennen den Preis je Endpunkt im Angebot, nachdem wir die Geräte gezählt und die Ausgangslage gesehen haben.
Was bedeutet Co-Managed Security für unsere bestehende IT-Abteilung?
Co-Managed bedeutet, dass die interne IT die Hoheit behält und ein externer Dienstleister Überwachung und Erstreaktion übernimmt. Die IT entscheidet weiterhin über Systeme, Regeln und Freigaben; ausgelagert wird die Schicht, die intern niemand besetzen kann. Wir ersetzen keine IT-Abteilung, wir bringen die Kapazität, für die intern die Zeit fehlt. Wer welche Entscheidung trifft, wird vor dem Start schriftlich festgelegt.
Ab wann ist ein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Eine unmittelbare Pflicht setzt zwei Dinge gleichzeitig voraus: Der Betrieb gehört zu einem der im Gesetz genannten Sektoren, und er überschreitet die dort festgelegte Größenschwelle. Welche Sektoren erfasst sind und wie besonders wichtige von wichtigen Einrichtungen abgegrenzt werden, ergibt sich aus dem Gesetzestext und der Einordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Ob eine Pflicht besteht, ist eine Rechtsfrage: Wir liefern die technische Bestandsaufnahme, die rechtliche Bewertung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
Gilt NIS2 auch für uns, wenn wir nur Zulieferer eines betroffenen Unternehmens sind?
NIS2 verpflichtet Zulieferer nicht unmittelbar. Verpflichtet werden die betroffenen Einrichtungen, ihre Lieferkette abzusichern — und sie geben diese Anforderungen vertraglich an ihre Dienstleister und Lieferanten weiter. Wer an Industrie, Energie, Gesundheit, Verkehr oder öffentliche Auftraggeber liefert, erhält sie deshalb als Fragebogen oder als Vertragsanlage, auch ohne eigene gesetzliche Pflicht. Der praktische Aufwand ist derselbe, die Rechtsgrundlage ist eine andere.
Welche Nachweise verlangen Cyberversicherer zur IT-Sicherheit?
Welche Nachweise verlangt werden, unterscheidet sich je Versicherer und Vertrag. Wiederkehrend abgefragt werden Mehrfaktor-Anmeldung für Fernzugriffe und Postfächer, Sicherungskopien getrennt vom Betriebsnetz, Endpunktschutz mit Erkennung, ein aktueller Patchstand, ein Rechtekonzept, ein Notfallplan und Schulungen der Mitarbeitenden. Die Angaben im Antrag sind Vertragsgrundlage: Wer Maßnahmen bestätigt, die nicht laufen, riskiert im Schadenfall den Schutz. Über Annahme und Leistung entscheidet der Versicherer; eine Zusage dazu kann kein Dienstleister geben.
Werden die Sicherheitsdaten in Europa verarbeitet?
Wo die Daten der Erkennung verarbeitet werden, hängt am eingesetzten Produkt und an der Betriebsart: Cloud-Dienst des Herstellers oder Installation im eigenen Haus. Bei Endpunktschutz und Erkennung arbeiten wir bewusst mit Herstellern außerhalb der USA, und wo Sie eine Verarbeitung ausschließlich in der EU oder lokal verlangen, richten wir das so ein. Für das konkrete Produkt legen wir vor Vertragsschluss offen, wo verarbeitet wird und wer Zugriff hat. Umfang, Speicherdauer und Unterauftragsverarbeiter stehen im Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wie schnell reagieren Sie bei einem Sicherheitsvorfall?
Reaktionszeiten gehören in den Vertrag, nicht auf eine Website: Sie hängen am gebuchten Erreichbarkeitsfenster und am Betriebsmodell. Vereinbart werden zwei Zeiten getrennt — die Zeit bis zur ersten Rückmeldung und die Zeit bis zur ersten technischen Maßnahme, etwa dem Isolieren eines Geräts. Wichtiger als die Zahl ist, dass der Meldeweg vor dem Ernstfall einmal geprobt wurde. Welche Zeiten für Sie gelten, halten wir im Angebot und im Notfallkonzept fest.
Können wir unsere bestehende Sicherheitslösung behalten?
In vielen Fällen ja. Ob eine vorhandene Lösung bleibt, entscheidet sich an drei Fragen: Erkennt sie Verhalten oder nur bekannte Muster, lässt sie sich aus der Ferne bedienen, und liefert sie auswertbare Meldungen. Wir sind an kein eigenes Sicherheitsprodukt gebunden und haben deshalb keinen Grund, etwas Funktionierendes zu ersetzen. Wenn ein Wechsel sinnvoll ist, begründen wir ihn mit dem Befund aus der Bestandsaufnahme.
Funktioniert das auch mit lokalen Servern ohne Cloud?
Ja. Sicherheitsprodukte für Endpunkte gibt es als Cloud-Dienst des Herstellers und als lokale Installation im eigenen Serverraum oder Rechenzentrum. Wir wählen Produkte, die beides beherrschen. Eine lokale Installation verlagert Betrieb und Aktualisierung zu Ihnen oder zu uns und ist in der Regel aufwendiger als der Cloud-Betrieb. Welche Variante passt, entscheiden Anforderung, vorhandene Hardware und Kosten.